Norm MLPV 1968× ▾ ‹›Gliederung Militärluftfahrt-Personalverordnung 1968 (MLPV 1968) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2001▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.200131.12.2012 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 401/2012 02.07.198331.12.2000 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 314/1983 01.07.198301.07.1983 § → § BGBl. Nr. 314/1983 02.01.198130.06.1983 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 538/1980 01.01.198101.01.1981 § → § BGBl. Nr. 538/1980 01.01.198031.12.1980 § → § BGBl. Nr. 470/1979 01.09.197731.12.1979 § → § BGBl. Nr. 417/1977 27.11.196831.08.1977 BGBl. Nr. 395/1968 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR MILITÄRLUFTFAHRT -PERSONALAUSWEISE§ 1§ 1. Geltungsbereich§ 2§ 2. Begriffsbestimmungen§ 3§ 3. Allgemeine Voraussetzungen für die Ausstellung, Verlängerung und Erneuerung der Gültigkeitsdauer von Militärluftfahrt-Personalausweisen§ 4§ 4. Begriff der Verläßlichkeit§ 5§ 5. Prüfungskommissionen§ 6§ 6. Allgemeine Bestimmungen über die Durchführung von Prüfungen§ 7§ 7. Wiederholungs- und Nachprüfungen§ 8§ 8. Form und Inhalt der Militärluftfahrt-Personalausweise§ 9§ 9. Verlust und Rückgabe von Militärluftfahrt-Personalausweisen§ 9aFachsenatII. BESTIMMUNGEN FÜR MILITÄRLUFTFAHRERSCHEINEA. Für Militärpiloten1. Allgemeine Bestimmungen für Militärflugzeugführer und Militär-Hubschrauberführer§ 10Besondere Tauglichkeitserfordernisse§ 11Feststellung der besonderen Tauglichkeitserfordernisse§ 12Verfahren für die Feststellung der besonderen Tauglichkeitserfordernisse§ 13Gültigkeitsdauer der Militärflugzeugführerscheine, Militär-Hubschrauberführerscheine und Militär-Flugschülerausweise§ 15Militär-Flugschülerausweis§ 16Besondere Bestimmungen für Prüfungsflüge§ 17Allgemeine Bestimmungen über Lehrbefähigungen§ 18Militär-Flugbücher2. Besondere Bestimmungen für Militärflugzeugführer§ 19Grundausbildung§ 21Theoretischer Teil der Militärflugzeugführerprüfung§ 22Praktischer Teil der Militärflugzeugführerprüfung§ 23Navigations-Dreieckflug und Höhenflug§ 24Flugprüfung für Sichtflüge bei Nacht§ 26Verlängerung und Erneuerung der Gültigkeitsdauer der Grundbefähigung§ 27Erweiterung der Grundbefähigung für Militärflugzeugführer§ 28Typenerweiterung§ 30Kunstflugbefähigung§ 31Allgemeine Lehrbefähigung für Militärflugzeugführer§ 32Schleppflugbefähigung§ 32aBefähigung für Außenabflüge und Außenlandungen3. Besondere Bestimmungen für Militär-Hubschrauberführer§ 33Grundausbildung§ 35Theoretischer Teil der Militär-Hubschrauberführerprüfung§ 36Praktischer Teil der Militär-Hubschrauberprüfung§ 37Navigations-Dreieckflug und Höhenflug§ 38Flugprüfung für Sichtflüge bei Nacht§ 39Verlängerung und Erneuerung der Gültigkeitsdauer der Grundbefähigung§ 40Erweiterungen der Grundbefähigung für Militär-Hubschrauberführer§ 41Typenerweiterung§ 42Allgemeine Lehrbefähigung für Militär-Hubschrauberführer§ 43Befähigung für Außenabflüge und Außenlandungen§ 44Befähigung für Hochgebirgslandungen§ 46Befähigung zur Führung von Militärhubschraubern mit Schwimmern4. Gemeinsame Bestimmungen für Militärflugzeugführer und Militär-Hubschrauberführer§ 47Sprechfunkprüfung für den Militärflugdienst§ 48Instrumentenflugbefähigung§ 49Theoretischer Teil der Instrumentenflugprüfung§ 50Praktischer Teil der Instrumentenflugprüfung§ 51Instrumentenflug-Lehrbefähigung§ 52Verbandflugbefähigung§ 53TiefflugbefähigungB. Für andere Militärluftfahrer6. BESTIMMUNGEN FÜR MILITÄRFALLSCHIRMSPRINGER§ 55Besondere Tauglichkeitserfordernisse, Feststellung und Verfahren§ 56Besondere Bestimmungen für Prüfungsabsprünge§ 57Militär-Sprungbücher§ 58Grundbefähigung für Militär-Fallschirmspringer§ 59Erweiterte Grundbefähigung für Militär-Fallschirmspringer§ 60Sonderbefähigung für Militär-Fallschirmspringer§ 61Lehrbefähigung für Militär-Fallschirmspringer7. Bestimmungen für Militär-Bordtechniker§ 62§ 62. Besondere Tauglichkeitserfordernis, Feststellung, Verfahren§ 63§ 63. Grundbefähigung für Militär-Bordtechniker§ 64§ 64. Militär-Bordtechnikerprüfung§ 65§ 65. Typenerweiterung§ 66§ 66. Lehrbefähigung7a. Bestimmungen für Militär-Luftbildner§ 66a§ 66bIII. BESTIMMUNGEN FÜR SONSTIGE MILITÄRLUFTFAHRT-PERSONALAUSWEISE8. Gemeinsame Bestimmungen für sonstiges militärisches Luftfahrtpersonal§ 67§ 67. Tauglichkeitserfordernis, Feststellung und Verfahren§ 68§ 68. Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Gültigkeitsdauer sonstiger Militärluftfahrt-Personalausweise9. Bestimmungen für Militärluftfahrzeugwarte§ 69§ 69. Grundbefähigung für Militärluftfahrzeugwarte§ 70§ 70. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Militär-Luftfahrzeugwartscheines§ 71§ 71. Prüfung für Militärluftfahrzeugwarte§ 72§ 72. Erweiterungen der Grundbefähigung für Militärluftfahrzeugwarte§ 73§ 73. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Militär-Luftfahrzeugwartscheines10. Bestimmungen für Militärluftfahrzeugwarte I. Klasse§ 74§ 74. Grundbefähigung für Militärluftfahrzeugwarte I. Klasse§ 75§ 75. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Militär-Luftfahrzeugwartscheines I. Klasse§ 76§ 76. Prüfung für Militärluftfahrzeugwarte I. Klasse§ 77§ 77. Erweiterungen der Grundbefähigung für Militärluftfahrzeugwarte I. Klasse§ 78§ 78. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Militär-Luftfahrzeugwartscheines I. Klasse11. Bestimmungen für Militärluftfahrzeug-Werkmeister§ 79§ 79. Grundbefähigung für Militärluftfahrzeug-Werkmeister (Flugwerk, Triebwerk oder Bordausrüstung)§ 80§ 80. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Militärluftfahrzeug-Werkmeisterscheines§ 81§ 81. Prüfung für Militärluftfahrzeug-Werkmeister§ 82§ 82. Erweiterungen der Grundbefähigung für Militärluftfahrzeug-Werkmeister12. Bestimmungen für Militärluftfahrzeug-Prüfmeister§ 83§ 83. Grundbefähigung für Militärluftfahrzeug-Prüfmeister§ 84§ 84. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Militärluftfahrzeug-Prüfmeisterscheines§ 85§ 85. Prüfung für Militärluftfahrzeug-Prüfmeister§ 86§ 86. Erweiterungen der Grundbefähigung für Militärluftfahrzeug-Prüfmeister12a. Bestimmungen für leitende Militärluftfahrttechniker§ 86aAusweis über die Befähigung leitender Militärluftfahrttechniker§ 86bVoraussetzungen für die Ausstellung eines Ausweises für leitende Militärluftfahrttechniker§ 86cPrüfung für leitende Militärlufttechniker13. Gemeinsame Bestimmungen für technisches Bodenpersonal§ 87§ 87. Rollbefähigung14. BESTIMMUNGEN FÜR MILITÄR-FLUGLEITUNGSPERSONAL UND MILITÄR-RADARLEITPERSONAL§ 88§ 88. Allgemeine Bestimmungen für Militär-Flugleitungspersonal§ 89§ 89. Flugfernmeldebefähigung§ 90Befähigung zum Flugberatungsdienst§ 91Flugverkehrsleitdienst der Militärluftfahrt§ 92Besondere Voraussetzungen für die Befähigung Platzflug-Verkehrsleiter§ 93Besondere Voraussetzungen für die Befähigung Anflug-Verkehrsleiter und Anflug-Verkehrsleiter Radar§ 94Besondere Voraussetzungen für die Befähigungen Bereichsflug-Verkehrsleiter und Bereichsflug-Verkehrsleiter Radar§ 94aAllgemeine Bestimmungen für Militär-Radarleitpersonal§ 94bBefähigung zum Radarleitdienst15. Sonderpersonal§ 95Befähigung zum Instrumentenflugübungsgerät-Lehrer§ 96§ 96. Sonderausweise, SonderbefähigungenIV. Sonderbestimmungen für außergewöhnliche Verhältnisse§ 96aV. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN§ 97§ 97. Bisher ausgestellte Militärluftfahrt-Personalausweise§ 98§ 98. Prüfungen§ 99§ 99. Militär-Flugbücher und Militär-Sprungbücher§ 100. Außerkrafttreten bestehender Rechtsvorschriften§ 100AnlagenAnl. 1Anl. 2