Norm EBG× ▾ ‹›Gliederung Eisenbahnbeförderungsgesetz (EBG) Fassungen (Gesetz) ab 19.01.2002▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 19.01.200230.06.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 40/2013 01.01.200218.01.2002 § → § — 10.01.199831.12.2001 § → § — 01.08.199209.01.1998 § → § BGBl. Nr. 899/1993 01.09.198831.07.1992 BGBl. Nr. 180/1988 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.01.2002 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenTeil I. Allgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Beförderungsbedingungen§ 3Beförderungspflicht§ 4Beförderungsmittel§ 5Haftung der Eisenbahn für ihre Leute§ 6Tarife§ 7Verlorene und zurückgelassene Gegenstände§ 8Meinungsverschiedenheiten§ 9Feiertage§ 10Umrechnungs- und Annahmekurse für ausländische WährungenTeil II. Beförderung von Personen§ 11Fahrpläne – Auskunft – Fahrpreisaushang§ 12Warteräume§ 13Nichtraucherplätze – NichtraucherzügeVon der Beförderung ausgeschlossene Personen – Bedingungsweise§ 14zugelassene Personen§ 15Fahrausweise§ 16Fahrpreise§ 17Platzreservierung§ 18Platzkarten- und zulassungskartenpflichtige Züge§ 19Einnehmen der Plätze§ 20Aufzahlung – Änderung des Beförderungsweges§ 21Prüfen der Fahrausweise§ 22Bahnsteigsperren§ 23Versäumen der Abfahrt§ 24Verspätung und Ausfall des Zuges§ 25Verhalten der Reisenden§ 26Handgepäck§ 27Mitnahme lebender Tiere§ 28Erfüllung der Zoll- und der sonstigen Rechtsvorschriften§ 29Erstattung und NachzahlungTeil III. Beförderung von ReisegepäckZur Beförderung zugelassene Gegenstände§ 30§ 31Zustand – Verpackung – Kennzeichnung§ 32§ 33§ 34Abfertigung§ 35Gepäckschein§ 36Zahlung der Kosten§ 37Beförderungsfrist§ 38Angabe bestimmter Züge§ 39Erfüllung der Zoll- und der sonstigen Rechtsvorschriften§ 40AblieferungVerzögerung der Abnahme§ 41§ 42§ 43§ 44Umfang der Haftung – Beweislast§ 45Vermutung für den Verlust§ 46Entschädigung bei Verlust und Beschädigung§ 47Entschädigung bei verspäteter Ablieferung§ 48Entschädigung und Erstattung bei begleiteten Kraftfahrzeugen§ 49Entschädigung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit§ 50Weitere Bestimmungen über Haftung und EntschädigungTeil IV. Gepäckträger – Aufbewahrung von Gepäck§ 51Gepäckträgerdienst§ 52Aufbewahrung von GepäckTeil V. Beförderung von Gütern§ 53Allgemeine BestimmungenDienststunden§ 54§ 55§ 56§ 57Frachtbrief§ 58Angaben im Frachtbrief§ 59Haftung für die Angaben im Frachtbrief§ 60Zustand – Verpackung§ 61Offene und gedeckte Wagen§ 62Wagenbestellung§ 63Auflieferung§ 64Abholen§ 65Vorläufiges Verwahren§ 66Verladen§ 67Prüfen durch die Eisenbahn§ 68Feststellen der Masse und der Zahl der Stücke im Versandbahnhof§ 69Abschluß des Frachtvertrags§ 70Frachtzuschläge§ 71Erfüllung der Zoll- und der sonstigen Rechtsvorschriften§ 72Begleitung§ 73Beförderungsweg – Unterwegsmaßnahmen – Übergangsnachweis§ 74Berechnung der Kosten§ 75Zahlung der Kosten§ 76Berichtigung erhobener Kosten§ 77Nachnahme – Barvorschuß§ 78Interesse an der Lieferung§ 79Änderung des Frachtvertrags durch den Absender§ 80Änderung des Frachtvertrags durch den Empfänger§ 81Ausführung der nachträglichen Verfügungen§ 82Beförderungshindernis§ 83Lieferfrist§ 84Empfängeranweisung§ 85Benachrichtigung von der Ankunft der Sendung§ 86Ablieferung§ 87Prüfen im Bestimmungsbahnhof§ 88Ausladen§ 89Zuführen§ 90Abnahme – Neuaufgabe§ 91Ablieferungshindernis§ 92Verzögerung der Abnahme§ 93Feststellung eines teilweisen Verlustes oder einer Beschädigung§ 94Umfang der Haftung§ 95Beweislast§ 96Vermutung bei Neuaufgabe§ 97Vermutung für den Verlust§ 98Entschädigung bei Verlust§ 99Haftung bei Schwund§ 100Entschädigung bei Beschädigung§ 101Entschädigung bei Überschreitung der Lieferfrist§ 102Entschädigung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit§ 103Begrenzung der Entschädigung durch bestimmte Tarife§ 104Entschädigung bei Angabe des Interesses an der Lieferung§ 105Verzinsung der Entschädigung§ 106Sonstige Ansprüche§ 107Reklamationen§ 108Anspruchsberechtigung§ 109Eisenbahnen, gegen die Ansprüche geltend gemacht werden können§ 110Erlöschen der Ansprüche gegen die Eisenbahn§ 111Verjährung der Ansprüche§ 112Pfandrecht der Eisenbahn§ 113Haftungsgemeinschaft der EisenbahnenTeil VI. Beziehungen der Eisenbahnen untereinander§ 114Abrechnung – RückgriffTeil VII. Schlußbestimmungen§ 115Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften§ 116Inkrafttreten§ 117Vollziehung