RS0050359
Rechtssatz
1953 – zuletzt 10.03.1998Zivilrecht
Das Begehren einer Anfechtungsklage, die sich auf eine anfechtbare Veräußerung von Sachen gründet, hat grundsätzlich auf Duldung der Exekution in das Objekt der anfechtbaren Handlung zu lauten, oder, ähnlich wie bei einer Hypothekarklage, auf Zahlung bei Ex …