RS0130436
Rechtssatz
2015 – zuletzt 25.01.2019Zivilrecht
Die Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, wonach die PIN vom Kunden, sofern er Onlinebanking nutzt, regelmäßig, jedoch spätestens jeweils nach Ablauf von zwei Monaten, selbstständig zu ändern ist, erfüllt das Kriterium der gröblichen Benac …