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Judikatur zu GewO 1973×

239 Rechtssätze des OGH, neueste zuerst. Verbindlich ist das RIS.

RS0059997 Rechtssatz 1974 – zuletzt 12.10.1993Zivilrecht
Wesentlich für den im Gesetz nicht näher umschriebenen Begriff der Gewerbsmäßigkeit ist die Entfaltung einer regelmäßigen, selbständigen und gesetzlich zulässigen Tätigkeit gegen Entgelt in der Absicht, einen Ertrag, also einen wirtschaftlichen Vorteil, zu …
RS0060191 Rechtssatz 07.05.1974Zivilrecht
Gewerbsmäßigkeit eines Revuebetriebs auch eines gemeinnützigen Vereins, wenn der Betrieb auf Erzielung eines Gewinnes gerichtet ist; welcher Verwendung der Verein die Erträgnisse zuführt, ist für den Begriff der Gewerbsmäßigkeit belanglos (hier Förderung de …