RS0071937
Rechtssatz
1968 – zuletzt 06.02.2012
Nicht einmal solche Äußerungen, die den Tatbestand einer Ehrenbeleidigung begründen, müssen disziplinär sein (AnwBl 1934,215). Bona fide vorgebrachte Beschuldigungen bilden, auch wenn sich hinterher ihre Unwahrheit und Grundlosigkeit herausstellen sollte, s …