RS0072121
Rechtssatz
21.11.1994
Auch nach dem Erkenntnis des VfGH vom 24.07.1994, V 61/94, V 72/94, mit welchem § 25 RL-BA als gesetzwidrig aufgehoben wurde, ist es zwar zulässig, daß sich Rechtsanwälte mit verschiedenen Kanzleisitzen zu einer Gesellschaft zusammenschließen, die Gesellsch …