Rechtstracker.at
Judikatur zu GBG 1955×

1428 Rechtssätze des OGH. Verbindlich ist das RIS.

RS0122492 Rechtssatz 2007 – zuletzt 24.01.2018Zivilrecht
Bei der Exekution nach § 350 EO werden bücherliche Rechte an Liegenschaften begründet, weswegen grundsätzlich die Voraussetzungen der bücherliche Eintragungen regelnden grundbuchsrechtlichen Vorschriften von Amts wegen zu beachten sind.
ältere anzeigen …