RS0121519
Rechtssatz
29.11.2006Zivilrecht
Der Versicherungsnehmer, der nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, weil ihm die Versicherungsbedingungen der Beklagten, insbesondere die Klausel FC52, auch nicht mit der Polizze ausgefolgt wurden, ist nicht verpflichtet, die Zusendung der betreff …