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Judikatur zu AHG×

1166 Rechtssätze des OGH. Verbindlich ist das RIS.

RS0049710 Rechtssatz 14.12.1979Zivilrecht
Das AHG ist als eine Kodifikation, eine abschließende Regelung des Rechtsgebietes der Haftung von Rechtsträgern für ihre Organe anzusehen, zumal gleichzeitig das BVG in der gleichen Richtung der allgemeinen Haftung dieser Rechtsträger für alle Schäden, den …
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