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Judikatur zu AußStrG×

1361 Rechtssätze des OGH. Verbindlich ist das RIS.

RS0123583 Rechtssatz 08.05.2008Zivilrecht
Die Bestimmung des § 490 ZPO (allenfalls iVm § 513 ZPO) ist im Wege der Analogie auf in außerstreitigen Verfahren ergangene Unterhaltsbeschlüsse anzuwenden.
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