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Judikatur zu EO×

7524 Rechtssätze des OGH. Verbindlich ist das RIS.

RS0000004 Rechtssatz 1991 – zuletzt 23.02.2011Zivilrecht
Es ist ein allgemeiner Grundsatz des österreichischen Exekutionsrechtes, dass jedes Exekutionsmittel nur dann und nur in dem Umfang anzuwenden ist, als es zur Befriedigung der betreibenden Partei dienlich ist, während eine offenkundig entbehrliche Exekution …
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