RS0064192
Rechtssatz
23.03.1994Zivilrecht
Auch einer Benachteiligung der Masse mangelt es, wenn die Bezahlung aus Mitteln eines Dritten, der glaubte, dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, erfolgte, dem späteren Gemeinschuldner aber dieser Betrag, wie hoch immer er sein sollte, auf gar keinen Fall z …